Freie Tage zur Hochzeit
Die häufigste Auskunft zu diesem Thema ist falsch, und zwar in beide Richtungen: Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht - freibekommen tut man trotzdem, und bezahlt.
Kurz zusammengefasst
- „Sonderurlaub“ kennt das österreichische Arbeitsrecht nicht als Begriff
- Es geht um bezahlte Dienstfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen
- Die Dauer regelt der Kollektivvertrag, nicht das Gesetz
- Handelskollektivvertrag: drei Arbeitstage für die eigene Hochzeit
- Als allgemeiner Rahmen gilt bis zu eine Woche pro Anlassfall
- Das Entgelt läuft weiter - die Tage gehen nicht vom Urlaub ab
- Auch die Hochzeit eines Kindes ist ein anerkannter Grund
Wer „Sonderurlaub Hochzeit“ sucht, sucht nach etwas, das es unter diesem Namen nicht gibt. Das ist keine Wortklauberei: Der Unterschied entscheidet darüber, worauf ihr euch beim Arbeitgeber berufen könnt - und wo ihr nachschauen müsst.
Sonderurlaub gibt es nicht
Es gibt keinen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub zur Hochzeit. Was es gibt, ist ein Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung wegen wichtiger persönlicher Gründe. Die Rechtsgrundlagen sind das Angestelltengesetz und das ABGB - und beide nennen keine Tageszahl.
Der Begriff Sonderurlaub führt zusätzlich in die Irre, weil er nach Urlaub klingt. Es ist aber keiner: Die Tage werden nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Ihr seid an diesen Tagen berechtigt abwesend, und der Arbeitgeber zahlt weiter.
Worauf der Anspruch beruht
Die Arbeiterkammer formuliert die Grundregel so: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten.
Das Gesetz zählt diese Gründe nicht abschließend auf - die Wirtschaftskammer weist ausdrücklich darauf hin. Stattdessen hat die Rechtsprechung über die Jahre eine Liste entwickelt, was zählt und was nicht:
| Anlass | Wie er behandelt wird |
|---|---|
| Eigene Hochzeit | Anerkannter Dienstverhinderungsgrund. Handelskollektivvertrag: drei Arbeitstage. |
| Hochzeit eines Kindes | Von der Arbeiterkammer ausdrücklich als familiärer Grund genannt. |
| Todesfall naher Angehöriger | Anerkannt, Dauer je nach Kollektivvertrag. |
| Übersiedlung | Von der Rechtsprechung anerkannt. |
| Niederkunft der Ehegattin | Von der Rechtsprechung anerkannt. |
| Vorladung von Ämtern | Anerkannt, ebenso Zeugenladungen. |
| Jagdprüfung, privater Anwaltstermin | Nicht anerkannt. |
Als zeitlichen Rahmen nennt die Arbeiterkammer in der Regel eine Woche pro Anlassfall. Das ist die Obergrenze des Denkbaren, nicht der Normalfall - für eine Hochzeit liegt die übliche Dauer deutlich darunter.
Der Kollektivvertrag entscheidet
Wie viele Tage euch zustehen, entscheidet euer Kollektivvertrag. Üblicherweise steht es dort unter der Überschrift Freizeit bei Dienstverhinderungen: eine Aufzählung der persönlichen Verhinderungsgründe und der dafür freizugebenden Zeit.
Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte sieht für die eigene Hochzeit drei Arbeitstage vor. Das ist eine brauchbare Hausnummer, aber keine allgemeine Regel: In anderen Branchen können es zwei sein, vier oder ein anderer Zuschnitt.
Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung sind zulässig, aber nur, wenn sie günstiger sind als der Kollektivvertrag. Nach unten lässt sich der Anspruch nicht verhandeln.
Regelt euer Kollektivvertrag nichts, gelten die gesetzlichen Grundprinzipien. Die Wirtschaftskammer merkt dazu an, dass dann in jedem Fall eine genaue Klärung des Sachverhaltes nötig ist - im Klartext: Es wird Verhandlungssache, und ihr solltet früh fragen.
Das Gehalt läuft weiter
Während der Dienstverhinderung zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter, und zwar so, als ob gearbeitet worden wäre. Das ist der eigentliche Kern des Anspruchs: nicht die Erlaubnis fernzubleiben, sondern der Erhalt der Bezahlung dabei.
Für eure Budgetplanung heißt das: Diese Tage kosten euch nichts, weder Geld noch Urlaubstage. Wer die Trauung bewusst unter der Woche legt, weil das am Amt günstiger ist, verliert dadurch also keinen Urlaubstag.
Die Hochzeit von Angehörigen
Nicht nur die eigene Hochzeit zählt. Die Arbeiterkammer nennt familiäre Gründe wie die Hochzeit eines Kindes ausdrücklich als Dienstverhinderungsgrund, und die Rechtsprechung erfasst allgemein Hochzeiten naher Angehöriger.
Für die Praxis bedeutet das: Wenn ihr eure Eltern oder Geschwister zu einer Hochzeit an einem Werktag einladet, haben sie unter Umständen einen eigenen Anspruch - es lohnt sich, das in der Einladung zu erwähnen. Welche Angehörigen konkret erfasst sind und mit wie viel Zeit, steht wieder im jeweiligen Kollektivvertrag.
Wo die Grenzen liegen
Eine Bedingung wird gerne überlesen: Eine Dienstverhinderung liegt nur dann vor, wenn ihr alles Zumutbare unternommen habt, sie zu vermeiden oder möglichst kurz zu halten.
Praktisch heißt das, dass ein Termin, den ihr selbst gelegt habt, nicht beliebig ausgedehnt werden kann. Der Trauungstag selbst ist unstrittig; wer daraus eine Woche macht, argumentiert schwächer. Und was die Gerichte nicht akzeptieren, zeigt die Gegenprobe: Jagdprüfungen und private Anwaltstermine gelten nicht als wichtige persönliche Gründe.
Wie ihr vorgeht
- Kollektivvertrag suchen. Er steht meist im Intranet oder lässt sich über die Gewerkschaft beziehen. Der Abschnitt heißt fast immer „Freizeit bei Dienstverhinderungen“.
- Früh ankündigen. Nicht weil es vorgeschrieben wäre, sondern weil es die Sache unstrittig macht - und weil euer Termin ohnehin Monate im Voraus feststeht.
- Schriftlich bestätigen lassen. Eine kurze Mail genügt. Personalverantwortliche wechseln.
- Im Zweifel bei der Arbeiterkammer nachfragen. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos, und sie kennt euren Kollektivvertrag besser als jede Website.
Häufige Fragen
- Hat man in Österreich Anspruch auf Sonderurlaub zur Hochzeit?
- Nicht auf „Sonderurlaub“ - diesen Begriff kennt das österreichische Arbeitsrecht nicht. Es gibt einen Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung wegen wichtiger persönlicher Gründe. Wie viele Tage das für die eigene Hochzeit sind, regelt der Kollektivvertrag; der Handelskollektivvertrag etwa sieht drei Arbeitstage vor.
- Wie viele Tage frei bekommt man zur eigenen Hochzeit?
- Das hängt vom Kollektivvertrag ab. Für Handelsangestellte sind es drei Arbeitstage. Die Arbeiterkammer nennt als allgemeinen Rahmen für Dienstverhinderungen in der Regel bis zu einer Woche pro Anlassfall. Schaut in eurem Kollektivvertrag unter „Freizeit bei Dienstverhinderungen“ nach.
- Wird das Gehalt weitergezahlt?
- Ja. Die Arbeiterkammer formuliert es so: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind zu arbeiten. Bezahlt wird, als ob gearbeitet worden wäre - der freie Tag geht also nicht vom Urlaub ab.
- Bekommt man auch für die Hochzeit der Kinder frei?
- Die Hochzeit eines Kindes zählt zu den anerkannten Dienstverhinderungsgründen und wird von der Arbeiterkammer ausdrücklich genannt. Für welche Angehörigen wie viel Zeit freizugeben ist, steht wiederum im Kollektivvertrag.
- Was passiert, wenn der Kollektivvertrag nichts regelt?
- Dann gelten die gesetzlichen Grundprinzipien aus Angestelltengesetz und ABGB - also die allgemeine Regel zur Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen. Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass in diesem Fall jeder Sachverhalt genau zu klären ist. Sprecht früh mit der Personalabteilung.