Heiraten in Österreich
Rechtsgültig wird eine Ehe in Österreich nur vor der Standesbeamtin. Alles andere - Kirche, freie Zeremonie, Feier am See - kommt dazu, ersetzt sie aber nicht. Der erste Weg führt also zum Standesamt, und das früher, als die meisten vermuten.
Wie viele in Österreich heiraten
Statistik Austria zählte für 2025 45.537 standesamtliche Eheschließungen - um 273 oder 0,6 Prozent weniger als im Jahr davor. Der Trend zeigt seit Jahren leicht nach unten, aber von einem Ende der Ehe kann keine Rede sein: Es sind weiterhin mehr als 45.000 Paare pro Jahr, und bei 73,2 Prozent davon war es für beide die erste Ehe. Am höchsten liegt dieser Anteil in Tirol mit 77,3 Prozent, am niedrigsten im Burgenland mit 66,3 Prozent.
Seit der Öffnung der Ehe am 1. Jänner 2019 stehen beide Formen allen Paaren offen, und die Zahlen zeigen, wie unterschiedlich davon Gebrauch gemacht wird. 821 Eheschließungen entfielen 2025 auf gleichgeschlechtliche Paare, fast genau hälftig geteilt: 411 männliche und 410 weibliche Paare.
Bemerkenswerter ist die Entwicklung bei der eingetragenen Partnerschaft. Sie ist die einzige Form, die zugelegt hat - um 3,8 Prozent auf 1.955 Begründungen. Und von diesen entfielen 1.849 auf verschiedengeschlechtliche Paare.
Die Partnerschaft hat ihr Publikum getauscht. Sie wurde 2010 als Ersatz für die verwehrte Ehe geschaffen und wird heute zu 95 Prozent von Paaren gewählt, denen die Ehe offensteht. Umgekehrt heiraten gleichgeschlechtliche Paare überwiegend, statt sich zu verpartnern.
Eine Zahl, die viele überrascht: In den 45.537 Eheschließungen sind 3.313 Ehen enthalten, die im Ausland geschlossen wurden - von Paaren mit Hauptwohnsitz in Österreich. Das ist etwa jede vierzehnte Hochzeit. Dafür braucht es kein Aufgebot im üblichen Sinn, sondern ein Ehefähigkeitszeugnis vom heimischen Standesamt.
Wo geheiratet wird
Die regionale Verteilung folgt grob der Einwohnerzahl, die Entwicklung tut das nicht. Während im Burgenland und in Wien mehr Paare heirateten als im Vorjahr, gingen die Zahlen in der Steiermark und in Salzburg deutlich zurück:
| Bundesland | Eheschließungen 2025 | gegenüber 2024 |
|---|---|---|
| Wien | 9.777 | +3,4 % |
| Niederösterreich | 8.479 | -1,3 % |
| Oberösterreich | 7.854 | -1,4 % |
| Steiermark | 6.275 | -4,9 % |
| Tirol | 4.027 | -0,0 % |
| Salzburg | 2.813 | -4,2 % |
| Kärnten | 2.735 | -2,0 % |
| Vorarlberg | 2.242 | +1,6 % |
| Burgenland | 1.335 | +7,7 % |
Für eure Planung hat das eine praktische Seite: Wo viel geheiratet wird, sind Termine knapper. Graz kann wegen starken Andrangs derzeit frühestens in drei Monaten einen Trauungstermin anbieten, während kleinere Gemeinden deutlich flexibler sind. Und weil ihr nicht an euren Wohnsitz gebunden seid, ist das eine echte Stellschraube.
Die drei Formen und was sie bewirken
Rechtsgültig ist nur die standesamtliche Trauung. Kirchliche und freie Trauungen können davor oder danach stattfinden, begründen aber keine Ehe. oesterreich.gv.at formuliert es unmissverständlich: Eine rein kirchliche Eheschließung ist nach österreichischem Recht ungültig.
Das klingt nach Formalie, hat aber handfeste Folgen. Ohne standesamtliche Trauung gibt es kein Ehegattenerbrecht, keinen Unterhaltsanspruch, keine gemeinsame Veranlagung, keine Hinterbliebenenpension und kein automatisches Vertretungsrecht im Krankenhaus. Wer nur kirchlich oder frei traut, lebt rechtlich in einer Lebensgemeinschaft.
Die drei Formen unterscheiden sich auch darin, wie frei ihr seid. Beim Standesamt ist der Kern vorgegeben - eine Frage an jeden einzeln, zwei Mal Ja, ein Satz der Standesbeamtin -, drumherum könnt ihr gestalten. Die Kirche bringt eine feste Liturgie und eigene Fristen mit, dafür eine Zeremonie mit Gewicht. Die freie Trauung kennt keine Vorgaben, weil sie rechtlich nichts bewirkt: kein Mindestalter für Zeugen, keine Ausweispflicht, kein vorgeschriebener Ort.
Der Weg zur Ehe: zwei Termine
Der Amtsweg besteht aus zwei Terminen beim Standesamt. Beim ersten prüft die Behörde anhand eurer Urkunden, ob der Ehe etwas im Weg steht - amtlich Ermittlung der Ehefähigkeit, im Sprachgebrauch Aufgebot. Beim zweiten wird getraut.
Zwischen beiden dürfen höchstens sechs Monate liegen, sonst verfällt die Feststellung und ihr müsst sie wiederholen. Ausgangspunkt kann jedes Standesamt in Österreich sein, unabhängig von eurem Wohnsitz, und nach der Feststellung dürft ihr in jeder Gemeinde des Landes heiraten. Wer heiraten darf und welche Hindernisse es gibt, steht bei den Voraussetzungen.
Was es kostet
Der bundesweit einheitliche Teil ist überschaubar: 74 Euro Bundesgebühr für das Ermittlungsverfahren, 5,45 Euro für die Trauung im Amtsraum während der Dienststunden und 2,10 Euro für die Trauungsniederschrift - zusammen rund 82 Euro. Sind ausländische Urkunden zu beurteilen, steigt die Bundesgebühr auf 193 Euro.
Teuer wird es erst, wer den Amtsraum verlässt: Dann kommen zu 54,50 Euro Verwaltungsabgabe die Zuschläge der Stadt, die je nach Gemeinde zwischen 200 und fast 1.000 Euro liegen. Die vollständige Aufstellung aller Landeshauptstädte steht bei den Kosten am Standesamt.
Ausland und Wohnsitz
Für das Standesamt spielt euer Wohnsitz keine Rolle - wer in Österreich heiraten will, kann das auch ohne Meldeadresse hier tun. Was sich ändert, sind die Unterlagen: Bei einer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft legt das Standesamt die Liste im Einzelfall fest, weil die Ehefähigkeit nach dem Heimatrecht der betroffenen Person beurteilt wird.
Rechnet dann mit Beschaffungszeiten in Wochen: Apostille und beglaubigte Übersetzung brauchen jeweils eigene Wege. Und umgekehrt, für die 3.313 Paare, die von Österreich aus im Ausland heiraten: Dort verlangt man in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis, das ebenfalls 74 oder 193 Euro kostet und sechs Monate gilt.
Die Seiten dieses Bereichs
- Das Aufgebot beim Standesamt Unterlagen, Fristen und Gebühren der Ermittlung der Ehefähigkeit, mit den Terminfenstern aller neun Landeshauptstädte.
- Die standesamtliche Trauung Der Ablauf des Termins selbst, vom Einzug bis zur Unterschrift.
- Was das Standesamt kostet Bundesgebühr, Verwaltungsabgabe und die Zuschläge für Trauungen außer Haus.
- Wer heiraten darf Alter, Handlungsfähigkeit, Verwandtschaft: die Ehehindernisse des ABGB.
- Die kirchliche Trauung Katholisch und evangelisch: Anmeldung in der Pfarre, Ehevorbereitung, Fristen.
- Die freie Trauung Ablauf und Kosten - und warum sie in Österreich rechtlich nichts bewirkt.
- Trauredner finden Auswahl, Kosten und die Fragen, die im Erstgespräch fallen sollten.
- Trauung im Freien Wo die Standesämter außerhalb der Amtsräume trauen und was das zusätzlich kostet.
- Trauzeugen Wie viele erlaubt sind, wer es sein darf und welche Aufgaben dazugehören.
- Ehe oder eingetragene Partnerschaft Beide Formen stehen allen Paaren offen. Wo die Unterschiede heute noch liegen.
Häufige Fragen
- Welche Trauung ist in Österreich rechtsgültig?
- Nur die standesamtliche. Eine kirchliche oder freie Zeremonie kann davor oder danach stattfinden, begründet aber keine Ehe. oesterreich.gv.at hält ausdrücklich fest, dass eine rein kirchliche Eheschließung nach österreichischem Recht ungültig ist.
- Wie läuft eine Eheschließung in Österreich ab?
- In zwei Terminen beim Standesamt. Beim ersten prüft die Behörde anhand eurer Urkunden, ob der Ehe etwas im Weg steht - amtlich Ermittlung der Ehefähigkeit, im Sprachgebrauch Aufgebot. Beim zweiten wird getraut. Zwischen beiden dürfen höchstens sechs Monate liegen, sonst verfällt die Feststellung.
- Wie viele Paare heiraten in Österreich pro Jahr?
- Statistik Austria zählte für 2025 genau 45.537 standesamtliche Eheschließungen, um 0,6 Prozent weniger als im Jahr davor. Dazu kamen 1.955 eingetragene Partnerschaften, ein Plus von 3,8 Prozent. 821 der Eheschließungen entfielen auf gleichgeschlechtliche Paare.
- Was kostet es, in Österreich zu heiraten?
- Der bundesweit einheitliche Teil liegt bei rund 82 Euro: 74 Euro Bundesgebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit, 5,45 Euro für die Trauung im Amtsraum während der Dienststunden und 2,10 Euro für die Trauungsniederschrift. Mit ausländischen Urkunden steigt die Bundesgebühr auf 193 Euro, außerhalb der Amtsräume kommen Zuschläge der Stadt dazu.
- Kann man in Österreich ohne Wohnsitz heiraten?
- Ja. Ausgangspunkt kann jedes Standesamt in Österreich sein, unabhängig vom Wohnsitz, und nach der Feststellung dürft ihr in jeder Gemeinde des Landes heiraten. Bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft legt das Standesamt die nötigen Unterlagen im Einzelfall fest, und die Bundesgebühr steigt von 74 auf 193 Euro.