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Das Aufgebot beim Standesamt

Zwischen dem Ja zueinander und dem Ja vor der Standesbeamtin liegt ein Termin mit Urkunden. Er ist unkomplizierter, als sein Ruf vermuten lässt - hat aber ein Ablaufdatum: sechs Monate, dann müsst ihr noch einmal antreten.

Aufgeschlagenes Trauungsbuch mit zwei Eheringen und einem Stift auf einem Tisch, dahinter ein heller Trauungssaal.

Kurz zusammengefasst

  • Frühestens sechs Monate vor der Trauung anmelden, sonst verfällt die Feststellung
  • Jedes Standesamt in Österreich kann der Ausgangspunkt sein, aber nur eines
  • Beide müssen persönlich kommen, rund 45 Minuten einplanen
  • Ausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis - bei Vorehe die Urkunde mit Rechtskraftstempel
  • Die Namensfrage vor dem Termin klären, sie wird dort erklärt
  • 74 Euro Bundesgebühr, 193 Euro mit ausländischen Urkunden, zahlbar bei Antragstellung
  • Trauzeugen sind erlaubt, aber nicht vorgeschrieben

Bevor in Österreich geheiratet werden darf, muss das Standesamt feststellen, dass der Ehe nichts im Weg steht. Amtlich heißt dieser Schritt Ermittlung der Ehefähigkeit, in Graz auch schlicht Ermittlungsverfahren. Aufgebot ist der Ausdruck, der im Sprachgebrauch geblieben ist - gemeint ist dieselbe Sache. Er ist der erste von zwei Behördenterminen auf dem Weg zur Ehe in Österreich; der zweite ist die Trauung selbst.

Was bei dem Termin passiert

Es ist ein Gespräch, kein Verhör. Bregenz beschreibt den Ablauf so knapp wie zutreffend: Eure persönlichen Daten werden erfasst, die künftige Namensführung festgelegt, Trauungstermin und Trauungsort bestimmt, der Ablauf der Zeremonie besprochen und die Gebühren bezahlt. Am Ende steht eine Niederschrift, die ihr unterschreibt.

Für den Besuch solltet ihr rund 45 Minuten einplanen, in Linz eher eine Stunde - dort läuft das Verfahren über zwei Termine. Verheiratet seid ihr danach noch nicht: Die Niederschrift stellt nur fest, dass ihr heiraten dürft.

Vorher klären

Zwei Entscheidungen fallen an diesem Termin, die viele Paare unvorbereitet treffen: welchen Familiennamen ihr führen wollt und wo genau getraut wird. Beides lässt sich schlecht zwischen Tür und Angel entscheiden.

Sechs Monate, und keinen Tag früher

Der häufigste Planungsfehler entsteht aus einer gut gemeinten Regel: Erledige Behördenwege so früh wie möglich. Beim Aufgebot führt sie in die Irre.

Die Feststellung der Ehefähigkeit ist ab dem Tag der Feststellung maximal sechs Monate gültig. Wer im Jänner anmeldet und im Dezember heiratet, durchläuft das Verfahren ein zweites Mal - und zahlt es ein zweites Mal. Erstattet wird nichts.

Innerhalb dieser sechs Monate dürft ihr dafür in jeder Gemeinde Österreichs heiraten, unabhängig davon, wo ihr angemeldet habt. Die Frist ist also keine Schikane, sondern die Kehrseite einer sehr großzügigen Regel.

Eine Frist in die andere Richtung nennen weder oesterreich.gv.at noch die Standesämter der Landeshauptstädte: Von einer vorgeschriebenen Wartezeit zwischen Anmeldung und Trauung ist nirgends die Rede. Was euch bremst, ist also nicht die Vorschrift, sondern der Kalender des Standesamts. In unserer Checkliste steht der Amtsweg deshalb bewusst nicht ganz am Anfang.

Wie früh die Standesämter Termine vergeben

Hier gehen die Landeshauptstädte deutlich auseinander. Manche nehmen Reservierungen erst ab einem halben Jahr vor dem Wunschtermin entgegen, andere sind so gefragt, dass der früheste freie Termin ohnehin weit entfernt liegt. Beides schränkt euch ein, aber aus entgegengesetzten Gründen.

StandesamtWas die Stadt zur Terminvergabe sagt
WienOnline frühestens vier Wochen im Voraus buchbar. Kurzfristigere Termine nur schriftlich oder telefonisch. Fix wird der Termin erst nach der persönlichen Anmeldung.
GrazWegen starken Andrangs kann derzeit frühestens in drei Monaten ein Trauungstermin angeboten werden.
LinzDas Verfahren läuft über zwei Termine, bei denen jeweils beide Verlobte anwesend sein müssen.
SalzburgHochzeitstermine sind online buchbar. Zur Vorlauffrist macht die Stadt keine Angabe.
InnsbruckTerminreservierung frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Tag, telefonisch.
KlagenfurtBis zu sechs Monate vor dem Wunschtermin werden die Standesbeamten für euch tätig.
BregenzAnmeldung frühestens sechs Monate vor der Hochzeit. Der Trauungstermin selbst lässt sich länger im Voraus reservieren.
St. PöltenReservierung ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem die Termine verlautbart wurden.
EisenstadtErmittlung frühestens sechs Monate vorher. Der Trauungstermin wird erst fix, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Daraus ergibt sich ein enges Fenster. Wo die Reservierung erst sechs Monate vorher möglich ist, fällt sie ungefähr mit dem Beginn der Sechsmonatsfrist zusammen - ihr könnt beides in einem Aufwasch erledigen. Wo der nächste freie Termin drei Monate entfernt liegt, meldet ihr euch sinnvollerweise an, sobald der Trauungstermin steht, und nicht vorher.

Fragt beim ersten Anruf gleich nach beidem: wann euer Wunschtermin frei ist und wann ihr zur Anmeldung kommen sollt. Die zweite Frage wird selten von selbst beantwortet.

Welches Standesamt zuständig ist

Ausgangspunkt kann jedes Standesamt in Österreich sein. Ihr seid nicht an euren Wohnsitz gebunden und auch nicht an den Ort der Trauung. Wer in Wien wohnt und in der Südsteiermark heiratet, kann in Wien anmelden - oder umgekehrt.

Teurer Fehler

Reicht ihr eure Dokumente bei mehreren Standesämtern ein, zählt das laut Stadt Wien als mehrfache Antragstellung. Die Gebühr kann sich dadurch auf 386 Euro oder mehr erhöhen. Entscheidet euch für ein Amt und bleibt dabei.

Bei der Verhandlung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es genügt nicht, wenn eine Person die Unterlagen vorbeibringt. Für Ausnahmefälle - jemand ist im Ausland oder kann nicht kommen - gibt es das Formular „Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit“; ob es in eurem Fall anerkannt wird, entscheidet das Standesamt. In St. Pölten gilt außerdem: Ein Trauungstermin ohne persönliche Anmeldung lässt sich nicht reservieren.

Was ihr mitbringt

Welche Papiere nötig sind, hängt an eurer Situation. Stellt die vier Angaben unten ein, dann bleibt die Liste übrig, die für euch gilt - zum Ausdrucken und Mitnehmen.

Familienstand
Weitere Angaben
  • Amtlicher Lichtbildausweis, also gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Nachweis über einen akademischen Grad, falls vorhanden - Graz und Klagenfurt führen ihn ausdrücklich an
  • Wohnsitznachweis. Verpflichtend, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt.
  • Heiratsurkunde der letzten Vorehe und die Scheidungs- oder Aufhebungsurkunde mit Rechtskraftstempel. Ohne diesen Stempel ist das Dokument für das Standesamt unvollständig.
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe und die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
  • Urkunde über die eingetragene Partnerschaft und der gerichtliche Beschluss über ihre Auflösung
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, das Vaterschafts- oder Elternschaftsanerkenntnis sowie Staatsangehörigkeits- und Wohnsitznachweis der Kinder
  • Fremdsprachige Urkunden im Original, in internationaler Form oder mit beglaubigter Übersetzung - in Wien durch eine Gerichtsdolmetscherin oder einen Gerichtsdolmetscher. Häufig kommt eine Apostille dazu.
  • Die vollständige Liste legt bei ausländischer Staatsbürgerschaft das Standesamt im Einzelfall fest. Ruft an, bevor ihr Urkunden besorgt.

Verbindlich ist immer die Auskunft eures Standesamts. Fragt nach, bevor ihr Urkunden nachbestellt - jede unnötige Urkunde kostet Gebühr und Weg.

Wenn eine ausländische Staatsbürgerschaft im Spiel ist

Sobald eine oder einer von euch keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, gibt es keine allgemeingültige Unterlagenliste mehr. Welche Dokumente verlangt werden, hängt vom jeweiligen Heimatrecht ab und wird vom zuständigen Standesamt im Einzelfall festgelegt. Das ist keine Ausrede der Behörde, sondern eine Folge davon, dass die Ehefähigkeit nach dem Personalstatut der betroffenen Person beurteilt wird.

Praktisch heißt das dreierlei. Erstens: Ruft an, bevor ihr irgendetwas besorgt. Zweitens: Rechnet mit Beschaffungszeiten, die in Wochen zählen, nicht in Tagen - Apostille und beglaubigte Übersetzung brauchen jeweils eigene Wege. Drittens: Das Verfahren wird teurer. Statt 74 Euro fallen 193 Euro an, sobald ausländische Schriften zu beurteilen sind.

Der Familienname wird bei diesem Termin erklärt

Viele Paare kommen zur Anmeldung, ohne die Namensfrage entschieden zu haben, und werden davon überrascht. Die namensrechtliche Erklärung wird gegenüber dem Standesamt abgegeben, und sie gehört in diesen Ablauf. Zur Wahl stehen:

  • Ein gemeinsamer Familienname. Der Name einer Person wird zum Namen beider. Bei mehrteiligen Namen dürfen auch nur Teile davon gewählt werden.
  • Ein Doppelname als gemeinsamer Familienname. Gebildet aus beiden Namen, getrennt durch einen Bindestrich, höchstens zwei Teile.
  • Getrennte Namen. Trefft ihr keine Vereinbarung, behaltet ihr automatisch eure bisherigen Familiennamen. Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Wer sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheidet, kann als die Person, deren Name nicht zum Familiennamen wird, zusätzlich einen Doppelnamen aus dem gemeinsamen und dem eigenen Namen erklären. Diese Erklärung ist schon vor der Eheschließung möglich. Für österreichische Staatsbürger ist sie gebührenfrei.

Was das Aufgebot kostet

Bei diesem Termin wird die Bundesgebühr für das Ermittlungsverfahren fällig: 74 Euro, oder 193 Euro, wenn ausländische Schriften zu beurteilen sind. Der Satz ist zum 1. Juli 2025 von 50 auf 74 Euro gestiegen; die Sätze der Gemeinden blieben dabei unangetastet und stammen unverändert aus der Euro-Umstellung 2002.

Zahlbar ist der Betrag bei der Antragstellung, nicht erst bei der Trauung. Graz weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Rückerstattung nicht möglich ist - auch dann nicht, wenn aus der Hochzeit nichts wird.

Was in eurem Fall zusammenkommt

Urkunden
Wo und wann getraut wird

Bundesanteil zusammen 81,55 Euro

Enthalten sind Ermittlungsverfahren, Trauung und Trauungsniederschrift (2,10 Euro). Die Zuschläge der Gemeinden, die Urkunden und die Beträge aller Landeshauptstädte stehen vollständig auf der Seite Was das Standesamt kostet.

Trauzeugen: erlaubt, nicht vorgeschrieben

Die Vorstellung, ohne zwei Trauzeugen ginge es nicht, stammt aus dem Film. Bei der standesamtlichen Trauung in Österreich sind null, eine oder zwei Personen zulässig. Wer dabei ist, muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Lichtbildausweis mitbringen und die Trauungssprache verstehen. Alles Weitere - wer gefragt wird, was erwartet wird, wie es bei kirchlicher und freier Trauung aussieht - steht auf der Seite zu den Trauzeugen.

Drei Sonderfälle

Gleichgeschlechtliche Paare

Am Verfahren ändert sich nichts. Der Verfassungsgerichtshof hob 2017 jene Regelungen auf, die gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe verwehrten; seit 1. Jänner 2019 steht die Ehe in Österreich allen Paaren offen. Umgekehrt gilt dasselbe: Auch die eingetragene Partnerschaft ist seither nicht mehr auf gleichgeschlechtliche Paare beschränkt.

Ihr lebt bereits in eingetragener Partnerschaft

Hier gehen Gesetz und Praxis auseinander. § 9 Ehegesetz verlangt, dass eine bestehende eingetragene Partnerschaft vor der Eheschließung aufgelöst ist, und oesterreich.gv.at sagt dasselbe. Innen- und Justizministerium halten dagegen eine verfassungskonforme Auslegung für zulässig, nach der eingetragene Partner einander ohne Auflösung heiraten können - Statistik Austria zählte für 2025 immerhin 57 solcher Umwandlungen.

Verlasst euch auf keine der beiden Auskünfte, ohne nachzufragen: Wie euer Standesamt den Fall handhabt, klärt ihr am besten vor der Terminvereinbarung. Wird die Umwandlung nicht akzeptiert, braucht ihr zuerst den gerichtlichen Auflösungsbeschluss - er tritt dann an die Stelle der Scheidungsurkunde.

Ihr wart schon einmal verheiratet

Der Stolperstein ist nicht die Scheidungsurkunde, sondern der Rechtskraftstempel darauf. Eine Ausfertigung ohne diesen Vermerk beweist dem Standesamt nicht, dass die frühere Ehe endgültig aufgelöst ist - der Termin läuft dann ins Leere. Prüft das Dokument, bevor ihr losfahrt, und besorgt notfalls beim Gericht eine neue Ausfertigung.

Wenn ihr im Ausland heiratet

Dann führt der Weg über dasselbe Verfahren, endet aber mit einem anderen Papier: dem Ehefähigkeitszeugnis. Auch dafür läuft eine Ermittlung der Ehefähigkeit, auch hier kostet sie 74 oder 193 Euro, und auch dieses Zeugnis ist sechs Monate gültig. Graz empfiehlt, den Antrag mindestens drei Monate vor der geplanten Trauung einzubringen. Welche Form das Zielland verlangt, ist von Land zu Land verschieden - das klärt ihr zuerst dort, dann beim Standesamt.

Häufige Fragen

Was ist das Aufgebot?
Aufgebot ist der umgangssprachliche Name für die Ermittlung der Ehefähigkeit. Das Standesamt prüft dabei anhand eurer Urkunden, ob der Ehe ein rechtliches Hindernis entgegensteht, und hält das Ergebnis in einer Niederschrift fest. Danach dürft ihr sechs Monate lang in ganz Österreich heiraten.
Kann man in Österreich spontan heiraten?
Eine vorgeschriebene Wartezeit zwischen Anmeldung und Trauung nennen die Standesämter nicht. Die Ermittlung der Ehefähigkeit muss aber abgeschlossen sein, bevor getraut wird, und der Termin muss frei sein. In Graz liegt der früheste Trauungstermin derzeit rund drei Monate entfernt, in Wien lassen sich Termine online frühestens vier Wochen im Voraus buchen. Kurzfristiges ist Verhandlungssache mit dem Standesamt.
Wie viel kostet eine standesamtliche Hochzeit in Österreich?
Die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet 74 Euro an Bundesgebühr, mit ausländischen Urkunden 193 Euro. Dazu kommen Verwaltungsabgaben: 5,45 Euro für die Trauung im Amtsraum während der Dienststunden, 10,90 Euro außerhalb der Dienststunden, 54,50 Euro außerhalb der Amtsräume. Linz und Klagenfurt beziffern die Summe im Normalfall mit rund 85,75 Euro.
Wie schnell kann man in Österreich standesamtlich heiraten?
Das hängt weniger vom Recht als vom Kalender des Standesamts ab. Rechtlich genügt ein abgeschlossenes Ermittlungsverfahren. In der Praxis müsst ihr zwei Termine bekommen, den für die Anmeldung und den für die Trauung, und in größeren Städten sind beide gefragt. Ruft an, statt online zu suchen, wenn es schnell gehen soll.
Kann man eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln?
Das Gesetz und die Praxis gehen hier auseinander. § 9 Ehegesetz verlangt, dass die Partnerschaft zuerst gerichtlich aufgelöst wird; Innen- und Justizministerium halten aber eine Auslegung für zulässig, nach der eingetragene Partner einander ohne Auflösung heiraten können. Statistik Austria zählte für 2025 genau 57 solcher Umwandlungen. Fragt vorher bei eurem Standesamt nach.