Die standesamtliche Trauung
Der Teil, der zählt, dauert keine zwei Minuten: eine Frage an jeden von euch, zwei Mal Ja, ein Satz der Standesbeamtin. Alles andere drumherum gestaltet ihr - und dabei ist mehr möglich, als die meisten annehmen.
Kurz zusammengefasst
- Der rechtliche Akt ist eine Frage an jeden einzeln, zwei Ja und ein Satz der Standesbeamtin
- Eine auswendige Formel gibt es in Österreich nicht
- Trauzeugen sind erlaubt, aber nicht vorgeschrieben
- Die Trauung im Amtsraum kostet 5,45 Euro
- Wiener Trauungssäle fassen 30 bis 85 Gäste, Brautpaar und Dolmetscher zählen nicht mit
- Auswärts wird es deutlich teurer, je nach Stadt um 200 bis fast 1.000 Euro
- Ringe sind Brauch, kein Teil des Amtsakts
Rechtsgültig verheiratet seid ihr in Österreich nur nach einer standesamtlichen Trauung. Eine kirchliche oder freie Zeremonie kann davor oder danach stattfinden, ersetzt sie aber nicht. Vorausgegangen sein muss das Aufgebot, also die Ermittlung der Ehefähigkeit - sie ist ab dem Tag der Feststellung höchstens sechs Monate gültig.
Der rechtliche Kern: zwei Fragen, zwei Antworten
Was rechtlich die Ehe begründet, ist erstaunlich schlank. Die Standesbeamtin fragt euch, so formuliert es oesterreich.gv.at, „in Gegenwart von zwei, einer/einem oder keiner/keinem Zeugin(nen)/Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen". Nach beiden Ja-Antworten spricht sie aus, dass ihr nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute seid.
Es gibt in Österreich keine vorgeschriebene Trauungsformel, die ihr sprechen müsst. Ihr antwortet auf eine Frage. Ein eigenes Gelübde ist möglich, wenn das Standesamt mitspielt, aber es ist kein Teil des Rechtsakts - anders als bei einer freien Trauung, wo es das Herzstück ist.
Wichtig ist das Wort einzeln. Ihr antwortet nicht gemeinsam, sondern nacheinander. Wer damit rechnet, verpasst seinen Moment nicht.
Bei der eingetragenen Partnerschaft läuft dieser Moment anders: Dort entsteht die Bindung mit der Aufnahme der Niederschrift, nicht mit einem Ausspruch der Standesbeamtin. Rechtlich ist beides gleich wirksam - der Punkt, auf den alle im Raum warten, ist ein anderer.
Wie der Termin abläuft
Der amtliche Teil ist der kürzeste. Drumherum hat sich ein Ablauf eingespielt, den die meisten Standesämter in dieser Reihenfolge halten:
- Einzug. Gäste und Trauzeugen sitzen bereits, das Paar kommt zuletzt - oder alle sind schon da, wenn es schlicht bleiben soll.
- Begrüßung und Ansprache. Die Standesbeamtin sagt ein paar persönliche Worte. Wie persönlich, hängt davon ab, was ihr vorher erzählt habt.
- Die Frage. An jeden einzeln, nacheinander.
- Der Ausspruch. Ab diesem Satz seid ihr verheiratet.
- Ringwechsel. Brauch, kein Amtsakt - im amtlichen Ablauf kommen Ringe nicht vor.
- Unterschriften. Ihr, die Trauzeugen und die Standesbeamtin unterschreiben die Trauungsniederschrift.
- Heiratsurkunde und Gratulationen. Danach der Auszug, meistens mit Musik.
Wenn ihr etwas Eigenes wollt - ein Gedicht, ein Lied, eine Rede der Trauzeugin, Kinder, die die Ringe bringen -, sprecht es bei der Anmeldung an. Am Trauungstag ist der Ablauf gesetzt, und die Standesbeamtin hat danach meist schon das nächste Paar.
Wie lange es dauert
Keine österreichische Stadt veröffentlicht dazu eine feste Zahl, und das hat einen Grund: Es hängt an der Taktung des Standesamts und daran, wie viel ihr gestaltet. Der rechtliche Teil allein ist in wenigen Minuten erledigt.
Ein Anhaltspunkt lässt sich trotzdem ableiten. Salzburg lässt drei Musikstücke zu, für Einzug, Ringwechsel und Auszug. Wien vergibt seine Traumhochzeits-Termine von Montag bis Freitag um 16 und 18 Uhr, am Samstag um 10, 12 und 14 Uhr - also im Zwei-Stunden-Takt, in dem An- und Abreise der Gesellschaft mit drinstecken. Für die Zeremonie selbst solltet ihr eine Viertelstunde bis halbe Stunde ansetzen und beim eigenen Standesamt nachfragen, statt euch auf einen Wert aus dem Internet zu verlassen.
Wo getraut wird
Der Regelfall sind die Amtsräume des Standesamts. Andere Orte sind möglich, wenn die Standesbeamtin das für angemessen hält - das ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensentscheidung. In der Praxis haben die Städte dafür feste Angebote: Salzburg traut im Marmorsaal des Schlosses Mirabell, Wien führt unter dem Namen Traumhochzeit eine eigene Liste besonderer Orte, Klagenfurt nennt Schlösser, Hotels und Schiffe.
Zwei Dinge trennen sich dabei sauber: Das Standesamt verlangt eine Gebühr dafür, dass die Beamtin herauskommt. Die Miete des Ortes zahlt ihr zusätzlich und direkt an den Betreiber. Linz weist ausdrücklich darauf hin, dass Saalmiete und Sachkosten in der Amtsgebühr nicht enthalten sind.
Wie viele Gäste Platz haben
Die Höchstzahl richtet sich nach den vorhandenen Sitzplätzen, und die unterscheiden sich stärker, als man denkt. Wien veröffentlicht sie für jeden Standort:
| Trauungssaal | Gäste |
|---|---|
| Wien-Ottakring | 85 |
| Wien-Hietzing | 59 |
| Wien-Brigittenau | 56 |
| Wien-Alsergrund | 50 im großen, 30 im kleinen Saal |
| Wien-Simmering | 50 |
| Wien-Margareten | 50 |
| Wien-Favoriten | 50 |
| Wien-Donaustadt | 50 |
| Wien-Floridsdorf | 40 |
| Wien-Landstraße | 30 |
Zwischen Landstraße mit 30 und Ottakring mit 85 Plätzen liegt fast der Faktor drei. Wer eine größere Gesellschaft erwartet, wählt den Standort also nicht nach der Adresse, sondern nach dem Saal. Nicht mitgezählt werden das Brautpaar selbst, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, betreuungspflichtige Minderjährige und die Mitarbeiterinnen der Stadt.
Musik, Fotos, Blütenblätter
Hier sind die Standesämter freundlicher, als ihr Ruf vermuten lässt - aber sie haben Regeln, und die stehen selten dort, wo man sie sucht.
Musik
Üblich sind drei Punkte, an denen gespielt wird: Einzug, Ringwechsel, Auszug. Salzburg lässt genau diese drei Stücke zu. Ob ihr eigene Aufnahmen abspielen dürft oder Musiker mitbringen könnt, regelt jedes Standesamt selbst - das ist die Frage, die ihr bei der Anmeldung stellt.
Fotografieren und Filmen
Wien formuliert es so: Filmaufnahmen von der standesamtlichen Hochzeit sind erlaubt, „solange dadurch die Zeremonie nicht gestört wird“. Salzburg lässt euch den Fotografen frei wählen und bittet lediglich darum, dass er dezent arbeitet. Ein Verbot gibt es also nirgends - eine Rücksichtnahme schon.
Was draußen bleibt
Reis, Blütenblätter und Konfetti sind in Salzburg „aus Sicherheitsgründen und aufgrund des erheblichen Reinigungsaufwandes strengstens untersagt". Hochzeitskerzen dürft ihr dagegen mitbringen. Andere Häuser handhaben das ähnlich streng, ohne es immer zu veröffentlichen - fragt lieber nach, als die Tüte Rosenblätter umsonst zu kaufen.
Trauzeugen: erlaubt, nicht vorgeschrieben
Zulässig sind null, eine oder zwei Personen, jeweils ab 18 Jahren, mit gültigem Lichtbildausweis und der Fähigkeit, die Trauungssprache zu verstehen. Spricht jemand kein Deutsch, braucht es eine Dolmetscherin - das klärt ihr bei der Anmeldung, nicht am Trauungstag. Wen ihr fragt und was dabei üblicherweise erwartet wird, steht bei den Trauzeugen.
Was der Tag kostet
Für die Zeremonie selbst zahlt ihr wenig: 5,45 Euro, wenn im Amtsraum während der Dienststunden getraut wird. Außerhalb der Dienststunden verdoppelt sich der Satz, außerhalb der Amtsräume steigt er auf 54,50 Euro - und genau dort setzen dann die Zuschläge der Städte an, die von 200 bis fast 1.000 Euro reichen.
Die vollständige Rechnung samt Bundesgebühr, den Beträgen aller Landeshauptstädte und einem Rechner steht auf der Seite Was das Standesamt kostet. Hier bleibt es bei der einen Zahl, die den Trauungstag betrifft.
Was ihr danach in der Hand habt
Unterschrieben wird die Trauungsniederschrift, das ist der amtliche Vermerk über die Eheschließung. Mitnehmen dürft ihr die Heiratsurkunde; Klagenfurt und St. Pölten beziffern sie mit 13,10 Euro. Sie ist das Dokument, das ihr danach überall vorlegt - bei der Namensänderung in Pass und Führerschein, bei Bank und Versicherung, beim Arbeitgeber.
Habt ihr bei der Anmeldung eine namensrechtliche Erklärung abgegeben, wird sie mit der Trauung wirksam. Die Änderung wandert von selbst ins Zentrale Melderegister - eure Ausweise müsst ihr aber selbst neu ausstellen lassen.
Häufige Fragen
- Wie läuft eine standesamtliche Trauung ab?
- Nach dem Einzug begrüßt die Standesbeamtin das Paar und die Gäste und hält meist eine kurze Ansprache. Dann folgt der rechtliche Kern: Sie fragt beide einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Nach beiden Ja-Antworten spricht sie aus, dass ihr rechtmäßig verbundene Eheleute seid. Danach werden Niederschrift und Trauungsbuch unterschrieben, häufig folgt der Ringwechsel, und ihr bekommt die Heiratsurkunde.
- Was muss man bei der standesamtlichen Hochzeit sagen?
- Ein einziges Wort genügt. Die Standesbeamtin stellt beiden nacheinander die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen; darauf antwortet jeder für sich mit Ja. Eine auswendig gelernte Formel oder ein eigenes Gelübde ist in Österreich nicht vorgesehen und auch nicht nötig.
- Wie lange dauert eine standesamtliche Trauung?
- Keine österreichische Stadt veröffentlicht eine feste Dauer. Der rechtliche Teil ist in wenigen Minuten erledigt. Mit Einzug, Ansprache, Musik, Ringwechsel, Unterschriften und Gratulationen liegt eine Zeremonie in der Praxis bei etwa einer Viertelstunde bis halben Stunde. Verbindlich sagt euch das nur euer Standesamt, weil es von der Taktung der Termine abhängt.
- Wer führt die Braut ins Standesamt?
- Dafür gibt es keine Vorschrift. Der Einzug am Arm des Vaters ist ein Brauch aus der kirchlichen Trauung, den viele Paare übernehmen - genauso verbreitet ist es, gemeinsam einzuziehen oder bereits im Saal zu sitzen, wenn die Gäste kommen. Das Standesamt richtet sich nach eurem Wunsch.
- Braucht man Trauzeugen für die standesamtliche Trauung?
- Nein. In Österreich sind null, eine oder zwei Personen zulässig, ihr könnt also zu zweit heiraten. Wer dabei ist, muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen und die Sprache verstehen, in der die Trauung gehalten wird.