Was das Standesamt kostet
Im Netz kursieren Zahlen zwischen 80 und 995 Euro - und beide stimmen. Sie beschreiben nur nicht dasselbe. Wer weiß, aus welchen vier Bausteinen sich die Rechnung zusammensetzt, kann seine eigene ziemlich genau vorhersagen.
Kurz zusammengefasst
- Schlicht im Amtsraum unter der Woche: rund 82 bis 86 Euro
- 74 Euro Bundesgebühr, mit ausländischen Urkunden 193 Euro
- Die Bundesgebühr stieg zum 1. Juli 2025 von 50 auf 74 Euro
- Fällig bei der Anmeldung, nicht bei der Trauung - und nicht rückerstattbar
- Außerhalb der Amtsräume kommen 200 bis 995 Euro dazu, je nach Gemeinde
- Nur das Burgenland legt diesen Satz landesweit fest, sonst tut es jede Gemeinde
- Tirol veröffentlicht überhaupt keine Beträge, Vorarlberg verlangt fast nichts
- Freitagnachmittag und Samstag kosten fast überall extra
- Die Miete des Ortes zahlt ihr immer separat an den Betreiber
Die Frage „was kostet das Standesamt“ hat deshalb keine eine Antwort, weil die Rechnung aus vier Teilen besteht, von denen nur zwei überall gleich sind. Wer diese vier Teile auseinanderhält, versteht auch, warum die Zahlen im Netz so weit auseinanderliegen.
Die vier Bausteine
- Die Bundesgebühr für das Ermittlungsverfahren. Bundesweit gleich, fällig schon beim Aufgebot und nicht erst am Trauungstag.
- Die Bundesverwaltungsabgabe für Trauung und Niederschrift. Ebenfalls bundesweit gleich, und sehr niedrig.
- Der Zuschlag der Gemeinde, wenn ihr auswärts, spätnachmittags oder am Wochenende heiratet. Hier gehen die Städte weit auseinander.
- Die Miete des Ortes, wenn ihr nicht im Amtsraum heiratet. Geht nie ans Standesamt, sondern direkt an den Betreiber.
Die ersten beiden Bausteine könnt ihr auf den Cent genau vorhersagen. Der dritte steht auf der Website eurer Stadt, wenn sie ihn veröffentlicht. Der vierte hat mit dem Amt nichts zu tun.
Was bundesweit gleich ist
Diese Sätze gelten in jeder österreichischen Gemeinde, von Wien bis zur kleinsten Marktgemeinde:
| Amtshandlung | Betrag |
|---|---|
| Ermittlung der Ehefähigkeit | 74,00 Euro |
| Ermittlung der Ehefähigkeit mit ausländischen Schriften | 193,00 Euro |
| Trauung im Amtsraum, während der Dienststunden | 5,45 Euro |
| Trauung im Amtsraum, außerhalb der Dienststunden | 10,90 Euro |
| Trauung außerhalb der Amtsräume | 54,50 Euro |
| Trauungsniederschrift | 2,10 Euro |
Die Bundesgebühr ist zum 1. Juli 2025 von 50 auf 74 Euro gestiegen. Von der Erhöhung sehen die Gemeinden nichts: Ihre Sätze in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung blieben unangetastet und stammen unverändert aus der Euro-Umstellung 2002. Deshalb ist der Gemeindeanteil so auffällig niedrig.
Der Sprung von 74 auf 193 Euro trifft alle, bei denen ausländische Urkunden zu beurteilen sind. St. Pölten macht die Rechnung transparent: 74 Euro Pauschale und zusätzlich 119 Euro, wenn ein Partner nicht österreichischer Staatsbürger ist. Zusammen ergibt das die 193 Euro, die Wien pauschal nennt.
Für eine eingetragene Partnerschaft gelten dieselben Sätze. Zwischen den beiden Formen macht das Gebührenrecht keinen Unterschied.
Euren Bundesanteil ausrechnen
Enthalten sind Ermittlungsverfahren, Trauung und Trauungsniederschrift. Nicht enthalten sind der Zuschlag eurer Gemeinde, Urkunden und die Miete des Trauungsorts.
Alle neun Bundesländer im Vergleich
Hier entsteht die ganze Spannweite. Was für eine Trauung außer Haus verlangt wird, entscheidet in acht von neun Bundesländern jede Gemeinde für sich - und zwischen St. Pölten und Klagenfurt liegt mehr als das Doppelte.
| Bundesland | Im Amtsraum | Außerhalb der Amtsräume | Wer den Satz festlegt |
|---|---|---|---|
| Wien | Bundesabgabe 193 Euro, bei Einreichung an mehreren Standesämtern 386 Euro oder mehr | Traumhochzeit derzeit rund 500 bis 650 Euro, ab 1. September 2026 670 Euro werktags und 995 Euro am Samstag | die Stadt |
| Niederösterreich | Krems: Trauungsraum Montag bis Freitag vormittags kostenlos, ab Freitag 12 Uhr und am Samstag 120 Euro, Festsaal 120 oder 240 Euro | Krems 200 bis 280 Euro, St. Pölten 200 Euro während der Dienstzeit und 280 Euro außerhalb | jede Gemeinde für sich |
| Oberösterreich | Linz: im Normalfall rund 85,75 Euro | Linz: rund 400 Euro zusätzlich, Saalmiete und Sachkosten nicht enthalten | jede Gemeinde für sich |
| Steiermark | Graz: 74 Euro, mit ausländischer Beteiligung zusätzlich 119 Euro, keine Rückerstattung | Graz: Exklusivtrauung 380 Euro zusätzlich, dazu 54,50 Euro Verwaltungsabgabe | jede Gemeinde für sich |
| Salzburg | Marmorsaal im Schloss Mirabell: maximal 330 Euro | externe Trauung: maximal 500 Euro | die Stadt |
| Kärnten | Klagenfurt: 85,75 Euro zwischen österreichischen Staatsbürgern, 216,60 Euro mit ausländischer Beteiligung | Klagenfurt: 503,80 beziehungsweise 629,20 Euro | jede Gemeinde für sich |
| Burgenland | nur die bundesweiten Beträge | 200 Euro werktags während der Amtsstunden, 300 Euro außerhalb der Amtsstunden sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen | das Land, per Verordnung |
| Vorarlberg | meist kostenlos; Hittisau 54 Euro, Höchst 71,50 und 122,40 Euro, Egg 125 Euro | Schwarzenberg: 300 beziehungsweise 450 Euro zuzüglich Umsatzsteuer | jede Gemeinde für sich |
| Tirol | keine Gemeinde veröffentlicht einen Betrag | keine Gemeinde veröffentlicht einen Betrag - die Betreiber schon, das Café 3.440 nennt 500 Euro Raummiete | jede Gemeinde für sich |
Drei Dinge fallen an dieser Tabelle auf, und sie sind für die Planung wichtiger als jeder einzelne Betrag.
Erstens: Das Burgenland ist die Ausnahme. Als einziges Bundesland setzt es den Satz für die Trauung außerhalb der Amtsräume landesweit fest - über die Landes-Kommissionsgebührenverordnung, zuletzt geändert durch Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. April 2016. Vorher lag die Gebühr bei 60 Euro. Dazu kommt eine enge Auslegung des Begriffs Amtsraum: Als solcher gilt nur das Dienstzimmer der Standesbeamtin oder des Standesbeamten. Wer im Sitzungssaal nebenan heiratet, zahlt bereits den Satz für außer Haus. Was das konkret bedeutet, steht bei den Locations im Burgenland.
Zweitens: Tirol veröffentlicht nichts. Weder Innsbruck noch Hall in Tirol, Kufstein, Kitzbühel, Reutte oder Sölden nennen auf ihren Standesamtsseiten einen Betrag. Innsbruck schreibt nur, es fielen Gebühren in gesetzlicher Höhe an, Hall verweist darauf, dass die Gebühren von mehreren Faktoren abhängen. Dafür dokumentiert Tirol seine Trauungsorte so genau wie kein zweites Land - und die Betreiber nennen Preise, wo die Ämter schweigen. Mehr dazu bei den Locations in Tirol.
Drittens: Vorarlberg ist konkurrenzlos günstig. Die häufigste Kostenangabe im Landesverzeichnis der Trauräume lautet „keine zusätzlichen Kosten“. Wo überhaupt etwas verrechnet wird, sind es 54 bis 125 Euro - Beträge, für die man in Wien nicht einmal die Bundesabgabe bezahlt. Der Haken liegt woanders: Samstagstermine sind dort die große Ausnahme, nachzulesen bei den Locations in Vorarlberg.
Der Wochentag ändert den Preis
Das ist der am meisten übersehene Hebel. Krems veröffentlicht seine Staffel so klar wie kaum eine andere Stadt: Der Trauungsraum ist von Montag bis Freitag vormittags kostenlos. Ab Freitag 12 Uhr und am Samstag kostet derselbe Raum 120 Euro. Der Festsaal liegt bei 120 beziehungsweise 240 Euro - für dieselbe Amtshandlung, nur zu einer anderen Stunde.
Dasselbe Muster zieht sich durch. Die Bundesverwaltungsabgabe verdoppelt sich von 5,45 auf 10,90 Euro, sobald außerhalb der Dienststunden getraut wird. Und Wien wird ab September 2026 für die Traumhochzeit am Samstag 995 statt 670 Euro verlangen - ein Aufschlag von 325 Euro allein für den Wochentag.
Ein Termin am Donnerstagvormittag im Amtsraum ist die mit Abstand günstigste Variante - in manchen Gemeinden ist der Raum dann gratis. Die Feier könnt ihr trotzdem auf den Samstag legen; rechtlich hängt beides nicht zusammen.
Die 500 bis 650 Euro, über die alle stolpern
Wer nach den Kosten sucht, stößt schnell auf diese Zahl - und auf Diskussionen, warum ein Amtsakt so teuer sein soll. Die Auflösung: Das ist nicht die Gebühr für eine Trauung im Wiener Standesamt.
Gemeint ist die Traumhochzeit, ein eigenes Angebot der Stadt Wien für Trauungen an besonderen Orten außerhalb der Amtsräume. Wer im Standesamt selbst heiratet, zahlt den normalen Bundesanteil. Wer sich einen der Traumhochzeitsorte aussucht, zahlt derzeit rund 500 bis 650 Euro an die Stadt - und die Miete des Ortes obendrein, direkt beim Betreiber.
Zum 1. September 2026 hebt Wien diese Gebühren an: auf 670 Euro von Montag bis Freitag und 995 Euro am Samstag. Wer ohnehin um diesen Zeitpunkt herum plant, sollte den Termin vorher fixieren.
Wo ihr wirklich spart
Am Amtsteil selbst lässt sich wenig drehen - er ist ohnehin der kleinste Posten. Drei Stellschrauben gibt es trotzdem:
- Vormittags unter der Woche heiraten. Spart die Wochenendzuschläge der Gemeinde und halbiert die Verwaltungsabgabe. Auf den Ablauf der Trauung hat der Wochentag keinen Einfluss.
- Urkunden vorher prüfen. Wer ausländische Dokumente nachreichen muss, zahlt statt 74 Euro 193. Welche Papiere in eurem Fall nötig sind, steht bei den Unterlagen fürs Aufgebot - dort filtert ihr die Liste nach eurer Situation.
- Nur ein Standesamt wählen. Reicht ihr Dokumente bei mehreren Ämtern ein, gilt das laut Stadt Wien als mehrfache Antragstellung - die Gebühr kann auf 386 Euro oder mehr steigen.
Wer zahlt
Eine rechtliche Vorgabe gibt es nicht. Das Standesamt kassiert bei der Antragstellung und fragt nicht, aus welcher Geldbörse. Traditionell trugen die Eltern der Braut die Kosten der Hochzeit - eine Sitte aus einer Zeit, in der die Mitgift noch eine Rolle spielte. Heute übernehmen die meisten Paare den Amtsteil selbst, schon weil er neben Feier, Ringen und Kleidung kaum ins Gewicht fällt.
Was nicht dabei ist
In keiner der genannten Zahlen enthalten sind:
- die Miete von Schloss, Schiff, Hotel oder Almhütte - Linz stellt ausdrücklich klar, dass Saalmiete und Sachkosten direkt an den Veranstalter gehen
- weitere Heiratsurkunden, die Klagenfurt und St. Pölten mit 13,10 Euro beziffern
- beglaubigte Übersetzungen und Apostillen für ausländische Urkunden
- die Neuausstellung von Pass und Führerschein nach einer Namensänderung
- alles, was mit der Feier zu tun hat
Was ihr vom Standesamt verlangen könnt, ist eine verbindliche Auskunft über euren Fall - und zwar bevor ihr Urkunden bestellt. Das ist der einzige Weg, aus den vier Bausteinen eine belastbare Zahl zu machen.
Häufige Fragen
- Was kostet eine standesamtliche Trauung in Österreich?
- Der bundesweit einheitliche Teil liegt bei rund 82 Euro: 74 Euro Bundesgebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit, 5,45 Euro für die Trauung im Amtsraum während der Dienststunden und 2,10 Euro für die Trauungsniederschrift. Linz und Klagenfurt nennen als Gesamtsumme im Normalfall 85,75 Euro. Alles darüber sind Zuschläge der jeweiligen Stadt.
- Wie viel Geld braucht man für eine standesamtliche Hochzeit?
- Für die schlichte Variante im Amtsraum unter der Woche reichen rund 85 Euro. Mit ausländischen Urkunden steigt allein die Bundesgebühr von 74 auf 193 Euro. Wer außerhalb der Amtsräume heiratet, zahlt je nach Stadt zwischen 200 und 995 Euro zusätzlich - und die Miete des Ortes kommt separat dazu.
- Warum kostet das Standesamt in Wien 500 bis 650 Euro?
- Das ist nicht die normale Standesamtsgebühr, sondern der Preis für die Wiener Traumhochzeit, also eine Trauung an einem besonderen Ort außerhalb der Amtsräume. Eine Trauung im Wiener Standesamt selbst kostet einen Bruchteil davon. Ab 1. September 2026 steigt die Traumhochzeit auf 670 Euro werktags und 995 Euro am Samstag.
- Wer zahlt die standesamtliche Trauung?
- Rechtlich ist das offen - das Standesamt kassiert bei der Antragstellung und fragt nicht, von wem. Traditionell trugen die Eltern der Braut die Kosten der Hochzeit; heute zahlen die meisten Paare den Amtsteil selbst, weil er im Verhältnis zur Feier gering ist.
- In welchem Bundesland ist die standesamtliche Trauung am günstigsten?
- Beim Amtsteil in Vorarlberg. Dort kostet der Trauungsraum an den meisten Standesämtern gar nichts, und wo etwas verrechnet wird, sind es 54 bis 125 Euro. Am oberen Ende steht Wien mit der Traumhochzeit, die ab 1. September 2026 bei 670 Euro werktags und 995 Euro am Samstag liegt. Dazwischen entscheidet in sieben Bundesländern die einzelne Gemeinde - nur das Burgenland legt den Satz landesweit per Verordnung fest, und Tirol veröffentlicht gar keine Beträge.
- Bekommt man die Gebühr zurück, wenn die Hochzeit abgesagt wird?
- Nein. Die Bundesgebühr für das Ermittlungsverfahren wird bereits bei der Antragstellung fällig. Graz weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Rückerstattung nicht möglich ist.