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Flitterwochen planen

Der teuerste Fehler bei der Hochzeitsreise hat nichts mit dem Ziel zu tun. Er entsteht am Schreibtisch, Monate vorher, in dem Moment, in dem ihr auf „Buchen“ klickt - und kostet im schlimmsten Fall 214 Euro extra.

Gepackter Koffer mit Reisepass, Eheringen und einem Brautstrauß auf einem Holztisch.

Kurz zusammengefasst

  • Eine Namensänderung lässt sich nicht in den bestehenden Pass eintragen
  • Gebucht wird auf den Namen, der zum Reisezeitpunkt im Pass steht
  • Reisepass 112 Euro, rund fünf Arbeitstage
  • Ein-Tages-Express 326 Euro - bis zu 214 Euro Aufschlag für Eile
  • Für den Antrag braucht ihr die Heiratsurkunde
  • Die Reise selbst ist normaler Urlaub, keine Dienstfreistellung
  • Ein Passbild darf höchstens sechs Monate alt sein

Bei Flitterwochen geht regelmäßig eine Sache schief, und sie hat mit dem Ziel nichts zu tun, sondern mit einem Dokument.

Die Namensfalle

Eine Namensänderung lässt sich nicht in den bestehenden Reisepass eintragen - es braucht eine Neuausstellung. oesterreich.gv.at rät deshalb ausdrücklich: Wer kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen will, soll sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde erkundigen.

Die Falle schnappt zu, weil zwei Dinge auseinanderlaufen. Die Reise wird Monate im Voraus gebucht, oft bevor überhaupt feststeht, wie ihr künftig heißt. Der neue Pass entsteht dagegen erst, wenn die Heiratsurkunde vorliegt - also frühestens am Trauungstag.

Dazwischen liegen bei einer Reise unmittelbar nach der Hochzeit oft nur wenige Tage. Und da der Name auf dem Ticket zum Reisedokument passen muss, entscheidet ihr euch faktisch schon beim Buchen: alter Name und alter Pass, oder neuer Name und rechtzeitig neuer Pass.

Was ein neuer Pass kostet

Die Preise unterscheiden sich vor allem nach Eile - und der Unterschied ist beträchtlich:

VarianteGebührDauer
Reisepass112,00 Eurorund 5 Arbeitstage
Expresspass148,00 Euro2 bis 3 Arbeitstage
Ein-Tages-Expresspass326,00 Euronächster Arbeitstag

Zwischen dem regulären Pass und dem Ein-Tages-Express liegen 214 Euro. Das ist der Preis dafür, den Termin bei der Passbehörde nicht rechtzeitig gemacht zu haben - und er lässt sich mit einem Anruf vor der Hochzeit vollständig vermeiden.

Praktische Details, die man leicht übersieht: Den Antrag könnt ihr bei jeder Passbehörde stellen, unabhängig vom Wohnsitz - zuständig sind Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Das Passbild darf höchstens sechs Monate alt sein. Und der Pass gilt danach zehn Jahre; verlängern lässt er sich nicht.

Was ihr mitbringt

Für die Neuausstellung bei Namensänderung verlangt die Passbehörde die Heiratsurkunde, die Partnerschaftsurkunde beziehungsweise einen rechtskräftigen Namensänderungsbescheid - dazu den alten Pass und ein aktuelles Passbild. Nehmt gleich zwei Urkunden mit, falls eine Stelle das Original behält.

Auf welchen Namen ihr bucht

Daraus ergibt sich eine klare Reihenfolge, und sie beginnt vor der Hochzeit:

  1. Entscheidet die Namensfrage früh. Sie fällt ohnehin spätestens bei der Anmeldung beim Standesamt an - also sechs Monate vor der Trauung.
  2. Klärt vor dem Buchen, mit welchem Pass ihr reist. Wer den Namen behält, hat kein Thema. Wer ihn ändert, entscheidet: alter Pass oder neuer.
  3. Bucht auf genau diesen Namen. Nachträgliche Änderungen sind bei vielen Anbietern kostenpflichtig oder gar nicht möglich.
  4. Macht den Passtermin vor der Hochzeit aus, wenn ihr mit dem neuen Namen reist. Die Urkunde reicht ihr nach, den Termin bekommt ihr sonst nicht mehr rechtzeitig.

Die einfachste Lösung ist oft die unspektakulärste: mit dem alten Pass reisen und den neuen in Ruhe danach beantragen. Der alte Pass bleibt gültig, bis er abläuft - die Namensänderung macht ihn nicht ungültig.

Wann ihr fahrt

Direkt am Tag danach ist romantisch und anstrengend zugleich. Wer die Reise um einige Wochen verschiebt, gewinnt drei Dinge: Der Pass ist erledigt, die Erschöpfung nach dem Fest ist abgeklungen, und die Preise liegen häufig außerhalb der teuersten Wochen.

Dagegen spricht vor allem der Urlaub am Stück: Wer ohnehin freinimmt, will ihn nicht zweimal einreichen. Beides ist vertretbar - nur sollte die Entscheidung bewusst fallen und nicht daran hängen, dass das Angebot gerade günstig war.

Die freien Tage

Hier gibt es ein verbreitetes Missverständnis. Für die Hochzeit selbst besteht ein Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung - im Handelskollektivvertrag etwa drei Arbeitstage. Die Reise fällt nicht darunter: Sie ist normaler Urlaub und muss wie jeder andere Urlaub vereinbart werden.

Was der Kollektivvertrag hergibt und worauf der Anspruch beruht, steht bei den freien Tagen zur Hochzeit.

Das Budget

In den österreichischen Aufstellungen zu den Kosten einer Hochzeit kommt die Hochzeitsreise nicht vor - sie wird üblicherweise getrennt gerechnet. Das ist auch sinnvoll: Sie ist der einzige Posten, den ihr zeitlich verschieben könnt, ohne dass die Hochzeit darunter leidet.

Genau darin liegt ihr Wert für die Planung. Wenn das Budget eng wird, ist die Reise der Posten, der sich strecken lässt - nicht die Gästezahl, nicht der Ort, nicht das Amt. Ein Jahr später zu fahren kostet nichts außer Geduld.

Wie ihr das Ziel eingrenzt

Die Ziellisten im Netz nennen alle dieselben zehn Orte, unabhängig davon, ob sie zu euch passen. Nützlicher sind drei Einschränkungen, die sich aus eurer Lage ergeben und die Auswahl von selbst klein machen.

Wie viele Tage habt ihr wirklich? Das entscheidet mehr als jedes Reiseziel. Bei fünf freien Tagen ist ein Fernflug verschenkt - die Hälfte davon verbringt ihr in Flugzeugen und im Jetlag. Unter zehn Tagen bleibt Europa, und das ist keine Notlösung.

Was hat euer Hochzeitsmonat am Ziel für eine Saison? Die Länder, die im europäischen Sommer am schönsten klingen, haben genau dann Regen- oder Sturmzeit - Südostasien, die Karibik, der Indische Ozean. Wer im August heiratet und sofort fährt, hat eine deutlich kürzere Liste als ein Paar, das im Mai heiratet.

Steht eine Namensänderung an? Dann bindet euch das an den Reisepass, nicht ans Ziel - gebucht wird auf den Namen im Dokument, mit dem ihr reist. Länder mit Visumpflicht machen das aufwendiger, weil das Visum am Namen hängt.

Häufige Fragen

Auf welchen Namen bucht man die Flitterwochen?
Auf den Namen, der zum Reisezeitpunkt in eurem Reisepass steht. Eine Namensänderung lässt sich nicht in den bestehenden Pass eintragen - es braucht eine Neuausstellung. Wer kurz nach der Hochzeit verreist und den Namen ändert, bucht also entweder auf den alten Namen und reist mit dem alten Pass, oder er besorgt den neuen Pass rechtzeitig vorher.
Was kostet ein neuer Reisepass nach der Heirat?
Ein regulärer Reisepass kostet 112 Euro und ist nach etwa fünf Arbeitstagen da. Der Expresspass kostet 148 Euro bei zwei bis drei Arbeitstagen, der Ein-Tages-Expresspass 326 Euro. Wer zu spät dran ist, zahlt also bis zu 214 Euro Aufschlag.
Wann fährt man in die Flitterwochen?
Es gibt keine Regel. Direkt nach der Hochzeit ist stimmungsvoll, aber die anstrengendste Variante - und sie kollidiert mit der Namensänderung. Viele Paare verschieben die Reise um einige Wochen oder Monate; dann sind Pass und Urkunden erledigt, und die Preise liegen oft außerhalb der Hauptsaison.
Bekommt man für die Flitterwochen frei?
Für die Hochzeit selbst gibt es bezahlte Dienstfreistellung nach dem Kollektivvertrag - im Handel etwa drei Arbeitstage. Die Reise fällt nicht darunter: Sie ist normaler Urlaub und muss wie jeder andere Urlaub vereinbart werden.
Braucht man die Heiratsurkunde auf der Reise?
Auf der Reise selbst in der Regel nicht. Sie wird vorher gebraucht - für die Neuausstellung des Reisepasses. Wer im Ausland heiratet oder dort behördlich etwas nachweisen muss, beantragt zusätzlich die mehrsprachige internationale Heiratsurkunde.