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Geld schenken zur Hochzeit

Das Kuvert liegt am Küchentisch, der Betrag ist noch nicht drin, und die Frage lässt sich schwer laut stellen: Wie viel ist richtig? Eine belastbare österreichische Zahl gibt es dafür nicht - dafür ein paar Anhaltspunkte, die tragen.

Hölzerne Kartenbox mit Einwurfschlitz, daneben leere cremefarbene Kuverts und weiße Rosen.

Kurz zusammengefasst

  • Für Österreich gibt es keine belastbare Zahl - jede genannte ist geschätzt
  • Vier Fragen führen zu eurem Betrag, nicht ein Durchschnittswert
  • Das Kuvert in der Kartenbox ist die unaufwendigste und sicherste Form
  • Der Betrag gehört niemals in die Karte
  • Anzeigepflicht ab 50.000 Euro unter Angehörigen, ab 15.000 Euro sonst
  • Die Frist für die Anzeige beträgt drei Monate

Warum niemand die Zahl kennt

Sucht nach „wie viel Geld schenkt man zur Hochzeit“, und ihr bekommt Zahlen mit zwei Nachkommastellen an Selbstsicherheit: 50 Euro für Bekannte, 100 für Freunde, 200 für die Familie. Geht man diesen Angaben nach, führen sie entweder ins Leere oder auf deutsche Umfragen, die für Österreich nichts belegen.

Das ist kein kleiner Schönheitsfehler. Ein Betrag, der als üblich dargestellt wird, erzeugt Druck - bei Gästen, die weniger geben können, und bei Paaren, die dann glauben, sie hätten einen Anspruch. Eine eigene Herleitung trägt weiter als ein fremder Durchschnitt - vier Fragen genügen dafür.

Eine Orientierung, die tatsächlich trägt: Das Geldgeschenk ist keine Rechnung. Die verbreitete Vorstellung, man müsse „seinen Gedeckpreis hereinschenken“, macht aus einer Einladung eine Gegenleistung. Das Paar hat euch eingeladen, weil es euch dabeihaben wollte - nicht, weil es das Menü refinanzieren muss.

Wie ihr den Betrag selbst bestimmt

Vier Fragen, in dieser Reihenfolge. Die letzte ist die wichtigste und schlägt alle anderen.

  1. Wie nah steht ihr dem Paar? Zwischen der Schwester und dem Vereinskollegen liegt ein Unterschied, den kein Durchschnittswert abbildet. Er ist der größte Faktor.
  2. Kommt ihr allein oder zu zweit? Ein Paar gibt üblicherweise gemeinsam, nicht doppelt - aber mehr als eine einzelne Person.
  3. Habt ihr schon etwas beigetragen? Wer die Torte backt, das Auto fährt, die Fotos macht oder das Gästezimmer stellt, hat einen Teil bereits gegeben. Das darf sich im Kuvert widerspiegeln.
  4. Was könnt ihr geben, ohne dass es weh tut? Diese Frage entscheidet. Ein Geldgeschenk, das euch für zwei Wochen knapp werden lässt, ist kein Geschenk, sondern eine Selbstbestrafung - und keinem Paar, das euch mag, wäre damit gedient.
Wenn das Budget klein ist

Ein kleiner Betrag mit einer guten Karte ist besser als ein großer mit einer leeren. Und es gibt Geschenke, die nichts kosten und mehr wert sind als jedes Kuvert: einen Nachmittag Kinderbetreuung, die Fahrt zum Flughafen, ein selbstgekochtes Essen in der Woche nach der Hochzeit. Wer knapp bei Kasse ist, hat oft trotzdem etwas zu geben.

Wie ihr das Geld übergebt

Die einfachste Form ist die beste: ein Kuvert mit der Karte, das in die Kartenbox kommt oder bei der Gratulation überreicht wird. Steht keine Box bereit, gebt es bei der Agape ab oder legt es zu den Geschenken - und schreibt eure Namen außen darauf, sonst weiß das Paar am Ende nicht, von wem es stammt.

Gebastelte Varianten - Geldscheine als Blumen gefaltet, in einen Bilderrahmen geklebt, in einer Torte aus Kuverts versteckt - sind gut gemeint und haben einen Haken, den man erst am Ende des Abends sieht: Irgendjemand muss das transportieren, auseinandernehmen und zur Bank bringen. Nach vierzehn Stunden auf den Beinen ist das keine Freude.

Wenn ihr trotzdem gestalten wollt, gilt: klein, flach, und ohne Kleber. Ein schöner Umschlag mit Siegel oder eine Karte mit eingelegtem Fach leistet dasselbe, ohne dass jemand hinterher Scheine aus einem Blumenstrauß pflücken muss.

Was dazu geschrieben wird

Zwei Regeln, und beide sind strenger, als man denkt. Der Betrag kommt nicht in die Karte - nicht als Angabe, nicht als Andeutung und schon gar nicht als Entschuldigung. „Nur eine Kleinigkeit“ zwingt das Paar, höflich zu widersprechen, und macht aus eurem Geschenk ein Gesprächsthema, das niemand wollte.

Der Zweck ist ein Wunsch, keine Auflage. „Für den ersten Abend auf eurem Balkon in Lissabon“ ist ein schöner Satz, weil er ein Bild aufmacht und das Paar trotzdem frei lässt. „Damit ihr euch endlich die Küche leisten könnt“ ist eine Anweisung mit einem Beigeschmack. Der Unterschied liegt darin, ob es euch etwas ausmachen würde, wenn das Geld für etwas ganz anderes draufgeht.

Ab 50.000 Euro wird es amtlich

Für Gästegeschenke in üblicher Höhe spielt dieser Abschnitt keine Rolle. Wichtig wird er, wenn Eltern oder Großeltern dem Paar eine größere Summe zum Start überlassen - und das kommt öfter vor, als die Höhe der Grenzen vermuten lässt.

Bestimmte Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Die Anzeigepflicht besteht nur für Schenkungen unter Lebenden und betrifft unter anderem Bargeld. Befreit sind Erwerbe bis zu diesen Grenzen:

Zwischen wemBefreit bisBeobachtungszeitraum
Zwischen Angehörigen50.000 Euroinnerhalb eines Jahres
Zwischen anderen Personen15.000 Euroinnerhalb von fünf Jahren
Übliche Gelegenheitsgeschenke1.000 Euroje Anlass

Wird eine Grenze überschritten, ist die Schenkung innerhalb von drei Monaten ab dem Erwerb anzuzeigen. Melden kann sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person. Für Erbschaften und für Schenkungen von Grundstücken besteht nach dem Schenkungsmeldegesetz keine Anzeigepflicht - dort greifen andere Regeln.

Anzeige, nicht Zahlung

Die Anzeigepflicht ist eine Meldung an das Finanzamt und nichts, was ihr am Schalter begleichen müsst. Was darüber hinaus im Einzelfall steuerlich gilt - etwa bei Liegenschaften oder Betriebsanteilen -, gehört in die Hand einer Steuerberatung und nicht auf eine Hochzeitsseite.

Was ihr besser lasst

  1. Überweisen ohne Ankündigung. Eine Überweisung am Hochzeitstag geht im Kontoauszug unter. Wenn schon, dann mit einer Karte, die es ankündigt.
  2. Münzen. Als Scherz beliebt, in der Handhabung eine Zumutung - und in der Kartenbox ein Gewicht, das der Deckel nicht vorgesehen hat.
  3. Nachfragen, wofür es verwendet wurde. Auch Wochen später nicht. Mit der Übergabe ist das Geld dem Paar überlassen.
  4. Sich am Tisch über Beträge unterhalten. Der Vergleich macht aus einem Geschenk einen Wettbewerb, und es gibt keine Version dieses Gesprächs, die gut endet.

Häufige Fragen

Wie viel Geld schenkt man zur Hochzeit?
Es gibt dafür keine belastbare österreichische Erhebung. Jede Zahl, die kursiert, ist geschätzt oder aus deutschen Umfragen übernommen. Sinnvoller ist eine eigene Herleitung: Wie nah steht ihr dem Paar, kommt ihr allein oder zu zweit, wie aufwendig ist das Fest - und vor allem, was könnt ihr geben, ohne dass es weh tut.
Muss ein Geldgeschenk zur Hochzeit dem Finanzamt gemeldet werden?
Erst ab bestimmten Grenzen. Laut oesterreich.gv.at sind Schenkungen zwischen Angehörigen bis 50.000 Euro innerhalb eines Jahres von der Anzeigepflicht befreit, zwischen anderen Personen bis 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Für ein Gästegeschenk in üblicher Höhe spielt das keine Rolle - für eine größere Zuwendung der Eltern sehr wohl.
Wie lange hat man Zeit für die Schenkungsmeldung?
Drei Monate ab dem Erwerb. Die Anzeige betrifft Schenkungen unter Lebenden; für Erbschaften und für Grundstücke besteht nach dem Schenkungsmeldegesetz keine Anzeigepflicht. Melden können sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person.
Wie übergibt man ein Geldgeschenk zur Hochzeit?
Am unauffälligsten in einem Kuvert, das in die Kartenbox kommt oder bei der Gratulation überreicht wird. Aufwendige Bastelvarianten sind gut gemeint, aber sie erzeugen Arbeit: Das Paar muss sie am Ende des Abends transportieren und auseinandernehmen. Wer etwas gestalten möchte, macht es klein und flach.
Schreibt man den Betrag in die Karte?
Nein, unter keinen Umständen - weder als Angabe noch als Entschuldigung. „Nur eine Kleinigkeit“ wertet das eigene Geschenk ab und bringt das Paar in die Lage, widersprechen zu müssen. Der Umschlag spricht für sich, die Karte spricht über die beiden.