Trauzeugen
Zwei Menschen, die neben euch stehen und am Ende unterschreiben - so kennt man es aus jedem Film. In Österreich ist fast nichts davon vorgeschrieben, und genau das macht die Frage interessanter, als sie klingt.
Kurz zusammengefasst
- Standesamtlich sind null, eine oder zwei Trauzeugen zulässig
- Die katholische Trauung verlangt mindestens zwei
- Evangelisch sind sie nicht verpflichtend, bei der freien Trauung ohne Vorgabe
- Mindestalter überall 18 Jahre
- Konfession, Religion und Verwandtschaft spielen keine Rolle
- Beim Standesamt müssen sie die Trauungssprache verstehen
- Rechtliche Pflichten über die Anwesenheit hinaus gibt es keine
Die Trauzeugin ist die Rolle mit dem größten Abstand zwischen Vorstellung und Vorschrift. Was tatsächlich verlangt wird, passt in vier Zeilen. Alles andere, was man mit dem Amt verbindet, ist Brauch - und deshalb verhandelbar.
Wie viele es sein müssen
| Form | Anzahl | Alter | Weitere Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Standesamt | null, eine oder zwei | ab 18 Jahren | Gültiger Lichtbildausweis, muss die Trauungssprache verstehen |
| Katholische Trauung | mindestens zwei, mehr möglich | ab 18 Jahren | Muss das Geschehen sprachlich und geistig erfassen können. Konfession und Religion sind irrelevant. |
| Evangelische Trauung | nicht verpflichtend | - | Keine Vorgaben veröffentlicht |
| Freie Trauung | keine Vorgabe | - | Rechtlich bewirkt die Zeremonie nichts, also gibt es auch keine Bedingungen |
Beim Standesamt sind ausdrücklich auch null Trauzeugen zulässig. Ihr könnt zu zweit heiraten, ohne dass jemand danebensteht. Wer eine kleine Trauung will, braucht dafür also niemanden zu überreden - anders als bei der katholischen Trauung, für die es mindestens zwei braucht.
Wer es sein darf
Die Anforderungen sind erstaunlich niedrig, und die meisten Annahmen dazu sind falsch. Nicht verlangt werden:
- Verwandtschaft oder Freundschaft. Weder vorgeschrieben noch ausgeschlossen. Geschwister, Eltern, Kinder ab 18, Kollegen - alles zulässig.
- Eine bestimmte Konfession. Für die katholische Trauung hält die Erzdiözese Wien fest, dass Konfession und Religion völlig irrelevant sind. Trauzeugen müssen nicht katholisch, nicht christlich und nicht getauft sein.
- Ein Geschlechterverhältnis. Zwei Frauen, zwei Männer, eine Person - keine Vorgabe.
- Die österreichische Staatsbürgerschaft. Auch nicht gefordert.
Verlangt werden dagegen: das vollendete 18. Lebensjahr und beim Standesamt ein gültiger Lichtbildausweis. Bringt den am Trauungstag tatsächlich mit - er wird gebraucht, nicht nur angefragt.
Welche Pflichten sie haben
Hier liegt das größte Missverständnis. Trauzeugen sind keine Bürgen. Sie haften für nichts, sie übernehmen keine Verantwortung für die Ehe, und sie stehen später in keiner rechtlichen Beziehung zu ihr.
Was das Gesetz und die Standesämter ihnen zuweisen, ist genau eines: anwesend sein, wenn die Frage gestellt und beantwortet wird - und unterschreiben. Die Trauzeugin bezeugt, dass sie gesehen und gehört hat, was geschehen ist. Mehr nicht.
Für die katholische Anmeldung werden bereits im Vorfeld die Daten der Trauzeugen verlangt, ihr müsst euch also früher entscheiden als beim Standesamt.
Was sie tatsächlich tun
Alles Folgende ist Brauch und Absprache. Es steht in keinem Gesetz, wird aber erwartet - und das ist der Grund, warum ihr es aussprechen solltet, bevor jemand Ja sagt:
- Die Ringe verwahren bis zum Ringtausch.
- Den Junggesellenabschied organisieren - der zeitaufwendigste Punkt, und der, der am häufigsten stillschweigend vorausgesetzt wird.
- Eine Rede halten, meist beim Essen.
- Am Tag selbst den Kopf freihalten: wissen, wo der Fotograf ist, wann die Torte kommt, wer noch fehlt.
- Bei der Vorbereitung helfen, von der Deko bis zum Sitzplan.
Wer jemanden fragt, sollte dazusagen, was gemeint ist. „Willst du meine Trauzeugin sein?" heißt für die eine Person: einmal unterschreiben. Für die andere: ein halbes Jahr Organisation und ein vierstelliger Betrag für den Junggesellenabschied. Diese Lücke ist die häufigste Quelle für Verstimmung im ganzen Hochzeitsjahr.
Wen ihr fragt
Zwei Überlegungen helfen mehr als jede Liste. Erstens: Wählt Menschen, die am Tag verfügbar sind, nicht nur anwesend. Wer selbst ein kleines Kind betreut, eine Rede halten und die Ringe verwahren soll, wird alles halb machen - und sich schlecht dabei fühlen.
Zweitens: Die Rolle muss nicht symmetrisch sein. Es gibt keine Vorschrift, dass jeder von euch eine Person mitbringt. Wenn ihr beide dieselbe Freundin fragen wollt, tut es; wenn nur einer von euch jemanden dabeihaben will, ist auch das zulässig - beim Standesamt ist sogar eine einzelne Trauzeugin ausdrücklich erlaubt.
Wenn jemand kein Deutsch spricht
Der Punkt wird regelmäßig übersehen und kann den Termin kippen. Für die standesamtliche Trauung müssen Trauzeugen die Sprache verstehen, in der die Trauung gehalten wird. Wer das nicht tut, kann nicht bezeugen, was er nicht versteht.
Kommt eine Trauzeugin aus dem Ausland und spricht kein Deutsch, braucht es eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher. Klärt das bei der Anmeldung, nicht am Trauungstag - in Wien werden Dolmetscher übrigens nicht zur Gästezahl des Trauungssaals gezählt.
Für die katholische Trauung gilt sinngemäß dasselbe: Die Erzdiözese Wien verlangt, dass Trauzeugen das Geschehen sprachlich und geistig erfassen können.
Was Trauzeugen schenken
Eine Regel gibt es nicht, und wer eine sucht, findet vor allem Werbung. Sinnvoller ist die Frage, was die Rolle ohnehin schon gekostet hat: Wer den Junggesellenabschied organisiert und vorfinanziert hat, hat in der Regel mehr beigetragen als die meisten Gäste - und schenkt deshalb oft weniger oder etwas Persönliches statt Geld.
Umgekehrt bedanken sich viele Paare bei ihren Trauzeugen mit einem kleinen Geschenk am Hochzeitstag. Auch das ist Brauch, nicht Pflicht. Wichtiger als der Gegenstand ist, dass es vorher besprochen wurde.
Häufige Fragen
- Wie viele Trauzeugen braucht man?
- Das hängt von der Form ab. Bei der standesamtlichen Trauung in Österreich sind null, eine oder zwei Personen zulässig - ihr könnt also zu zweit heiraten. Die katholische Trauung verlangt mindestens zwei. Für die evangelische Trauung sind Trauzeugen laut oesterreich.gv.at nicht verpflichtend, und bei einer freien Trauung gibt es gar keine Vorgaben.
- Wer darf Trauzeuge sein?
- Beim Standesamt jede Person ab 18 Jahren, die einen gültigen Lichtbildausweis mitbringt und die Sprache versteht, in der die Trauung gehalten wird. Bei der katholischen Trauung ebenfalls ab 18, und die Person muss das Geschehen sprachlich und geistig erfassen können. Verwandtschaft ist nirgends vorgeschrieben oder ausgeschlossen.
- Muss ein Trauzeuge katholisch sein?
- Nein. Die Erzdiözese Wien hält ausdrücklich fest, dass Konfession und Religion für die Trauzeugen völlig irrelevant sind. Sie müssen nicht der römisch-katholischen Kirche angehören - sie können der Kirche sogar fernstehen.
- Was sind die Aufgaben von Trauzeugen?
- Rechtlich nur eine: anwesend sein und unterschreiben. Weder das Ehegesetz noch die Standesämter weisen Trauzeugen darüber hinaus eine Pflicht zu. Alles Weitere - Ringe verwahren, Rede halten, Junggesellenabschied organisieren, am Tag den Kopf freihalten - ist Brauch und Absprache, nicht Vorschrift.
- Kann man ohne Trauzeugen heiraten?
- Standesamtlich ja. Österreich lässt ausdrücklich auch null Trauzeugen zu, ihr könnt also allein mit der Standesbeamtin heiraten. Für die katholische Trauung geht es nicht: Dort braucht es mindestens zwei.