Nach der Hochzeit
Die kürzeste Liste der ganzen Planung - vorausgesetzt, ihr behaltet eure Namen. Wer den Familiennamen ändert, hat dagegen einen Termin, der eiliger ist als alle anderen.
Nach dem Fest bleibt weniger zu tun, als die meisten befürchten. Die Ehe ist mit der Trauung geschlossen, im Melderegister steht sie automatisch, und wer keinen neuen Namen führt, muss überhaupt nichts unternehmen. Alles Folgende betrifft nur Paare, die bei der Anmeldung eine namensrechtliche Erklärung abgegeben haben.
Was von selbst passiert
Mehr, als viele annehmen. oesterreich.gv.at hält fest, dass im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft direkt von den Standesämtern in das Zentrale Melderegister eingetragen werden - eine gesonderte Meldung ist nicht nötig.
Das erspart euch den Gang zum Meldeamt, aber es ersetzt keine Ausweise. Der Eintrag im Register ist eine Datenbankzeile; das Dokument in eurer Tasche trägt weiterhin den alten Namen. Und genau damit beginnt der einzige wirklich dringende Punkt.
Der Reisepass ist der dringendste Fall
Eine Namensänderung lässt sich nicht in den bestehenden Pass eintragen - es braucht eine Neuausstellung. oesterreich.gv.at rät ausdrücklich: Wer kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen will, soll sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde erkundigen.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Paare in Zeitnot geraten, und er hat eine unangenehme Eigenschaft: Er fällt erst auf, wenn die Flitterwochen schon gebucht sind. Ein Flugticket lautet auf den Namen im Pass. Wer als Frau Neumann bucht, aber als Frau Alt reist, hat ein Problem am Schalter - und umgekehrt genauso.
Für den Antrag auf Neuausstellung braucht ihr die Heiratsurkunde beziehungsweise Partnerschaftsurkunde oder einen rechtskräftigen Namensänderungsbescheid. Klärt bei der Passbehörde vorab, wie lange die Ausstellung dauert und ob ein Expressverfahren möglich ist.
Was ihr selbst ändern müsst
| Dokument oder Stelle | Was zu tun ist | Wer |
|---|---|---|
| Zentrales Melderegister | Nichts. Die Standesämter tragen die Änderung direkt ein. | von selbst |
| Reisepass | Neuausstellung bei der Passbehörde. Eine Änderung im bestehenden Pass ist nicht möglich. | ihr selbst |
| Führerschein | Muss geändert werden. | ihr selbst |
| Personalausweis | Muss geändert werden. | ihr selbst |
| Staatsbürgerschaftsnachweis | In Wien gemeinsam mit der Namensänderung am Standesamt möglich. | ihr selbst |
| Arbeitgeber und Versicherungen | Sind zu verständigen. | ihr selbst |
Eine gesetzliche Frist nennt oesterreich.gv.at für keinen dieser Punkte. Praktisch richtet sich die Dringlichkeit danach, wann ihr das Dokument braucht: Der Pass vor der Reise, der Führerschein vor der nächsten Kontrolle, alles Übrige, wenn es ohnehin ansteht.
Die Heiratsurkunde als Schlüssel
Sie ist das Dokument, das ihr bei jeder dieser Stellen vorlegt - Passbehörde, Führerscheinstelle, Bank, Arbeitgeber, Versicherung. Ausgestellt wird sie bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort, und sie kostet 11 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe.
Ein mündlicher Antrag ist gebührenfrei, ein schriftlicher kostet zusätzlich 21 Euro. Wer also selbst zum Standesamt geht, statt zu schreiben, spart mehr als die Urkunde kostet. Details bei der Heiratsurkunde.
Überlegt gleich, wie viele Ausfertigungen ihr braucht. Manche Stellen geben die Urkunde zurück, andere behalten eine Kopie, und wer sie ein zweites Mal beantragt, zahlt sie ein zweites Mal.
In Wien geht es an einem Schalter
Wer den Hauptwohnsitz in Wien hat, kann laut oesterreich.gv.at Namens- und Adressänderung gemeinsam am Wiener Standesamt erledigen und dabei gleich einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen. Das spart einen Weg - fragt danach, wenn ihr ohnehin für die Heiratsurkunde dort seid.
Wer den Namen behält, muss nichts tun
Der Vollständigkeit halber, weil es überraschend oft für einen Sonderfall gehalten wird: Trefft ihr keine namensrechtliche Vereinbarung, behaltet ihr automatisch eure bisherigen Familiennamen. Das ist der gesetzliche Normalfall, nicht die Ausnahme - und dann entfällt der ganze Behördenweg zum Namen.
Auch die Zwischenform ist möglich: Wer einen gemeinsamen Familiennamen bestimmt, kann als die Person, deren Name nicht zum Familiennamen wird, zusätzlich einen Doppelnamen aus beidem führen. Dann ändern sich die Dokumente ebenfalls - die Erklärung dafür gebt ihr aber schon beim Standesamt ab, nicht danach.
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Häufige Fragen
- Welche Dokumente muss man nach der Heirat ändern?
- Nur wenn ihr den Namen ändert, und dann vor allem Reisepass, Personalausweis und Führerschein. Das Zentrale Melderegister wird von den Standesämtern direkt aktualisiert - dort müsst ihr nichts melden. Arbeitgeber und Versicherungen sind zu verständigen.
- Kann man den Namen im bestehenden Reisepass ändern lassen?
- Nein. Eine Namensänderung lässt sich nicht in den Pass eintragen, es braucht eine Neuausstellung. Für den Antrag benötigt ihr die Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde. Wer kurz nach der Hochzeit ins Ausland reist, sollte sich deshalb schon vor der Hochzeit bei der Passbehörde erkundigen.
- Wird die Namensänderung automatisch gemeldet?
- Ins Zentrale Melderegister ja - Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden im Inland direkt von den Standesämtern eingetragen, eine gesonderte Meldung ist nicht nötig. Eure Ausweise ersetzt das nicht.
- Muss man nach der Hochzeit den Namen ändern?
- Nein. Trefft ihr bei der Anmeldung keine namensrechtliche Vereinbarung, behaltet ihr eure bisherigen Familiennamen - das ist der gesetzliche Normalfall. Dann entfallen sämtliche Behördenwege dieser Seite.
- Was kostet eine Heiratsurkunde?
- Die Urkunde selbst kostet 11 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe, zusammen 13,10 Euro. Entscheidend ist die Antragsform: Ein mündlicher Antrag ist gebührenfrei, ein schriftlicher kostet zusätzlich 21 Euro. Wer hingeht, spart also.