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Die Heiratsurkunde

Sie ist das Dokument, das ihr nach der Hochzeit überall vorlegt - bei der Passbehörde, der Bank, dem Arbeitgeber. Und sie ist eines der wenigen Amtspapiere, bei denen die Art des Antrags mehr kostet als die Sache selbst.

Aufgeschlagenes Trauungsbuch mit Ringen und Stift auf einem Tisch in einem hellen Saal.

Kurz zusammengefasst

  • Die Urkunde kostet 11 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe
  • Ein mündlicher Antrag ist gebührenfrei, ein schriftlicher kostet 21 Euro extra
  • Zuständig ist jedes Standesamt, nicht nur das Trauungsstandesamt
  • Bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt
  • Mitbringen: amtlicher Lichtbildausweis
  • Für das Ausland gibt es eine mehrsprachige internationale Ausfertigung
  • Ehen vor dem 1. August 1938 liegen nicht beim Standesamt

Die Heiratsurkunde ist der Nachweis eurer Eheschließung. Ihr bekommt sie üblicherweise gleich am Trauungstag, aber selten in ausreichender Zahl - und spätestens bei der ersten Namensänderung merkt man, wie viele Stellen sie sehen wollen.

Was sie kostet

PositionBetrag
Mündlicher Antraggebührenfrei
Schriftlicher Antrag21,00 Euro
Heiratsurkunde, Bundesgebühr11,00 Euro
Heiratsurkunde, Verwaltungsabgabe2,10 Euro
Zusendungzusätzliche Kosten

Der Antrag kostet mehr als die Urkunde. Mündlich, also bei persönlicher Vorsprache, ist er gebührenfrei. Schriftlich kostet er 21 Euro - mehr als die 13,10 Euro für das Dokument selbst. Wer den Weg zum Standesamt macht, spart also nicht nur das Porto.

Die 13,10 Euro tauchen deshalb auch bei den Städten auf: Klagenfurt und St. Pölten beziffern die Heiratsurkunde genau so. Sie setzen sich aus 11 Euro Bundesgebühr und 2,10 Euro Verwaltungsabgabe zusammen - erstere geht an den Bund, letztere an die Gemeinde.

Elektronisch geht es ebenfalls: Mit Bürgerkarte oder Handysignatur kostet der Antrag 8,60 Euro, ein elektronischer Registerauszug über ID Austria ist kostenlos. Für Behörden, die ein Papierdokument verlangen, hilft das allerdings nicht weiter.

Wo ihr sie bekommt

Bei jedem Standesamt der Gemeinde, in Statutarstädten beim Standesamt des Magistrats - in Wien ist das die MA 63. Ihr seid also nicht an jenes Amt gebunden, das euch getraut hat, und müsst für eine Zweitschrift nicht quer durchs Land fahren.

Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde in der Regel sofort ausgestellt. Für Österreicherinnen und Österreicher im Ausland gibt es die Möglichkeit, sie an einer österreichischen Vertretungsbehörde ausdrucken zu lassen, sofern alle Daten im Zentralen Personenstandsregister vorhanden sind.

Wer sie verlangen darf

Die Urkunde bekommen laut oesterreich.gv.at:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht - also ihr beide
  • Personen, deren Personenstand davon betroffen ist
  • Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen

Für den dritten Fall braucht es einen Beleg. Wer also für ein Nachlassverfahren, eine Versicherungssache oder eine Ahnenforschung eine fremde Heiratsurkunde will, muss begründen, warum - Neugier genügt nicht.

Was ihr mitbringt

Für die eigene Urkunde reicht ein amtlicher Lichtbildausweis. Wer im Namen eines anderen kommt oder ein rechtliches Interesse geltend macht, bringt zusätzlich die entsprechenden Nachweise mit.

Die internationale Urkunde

Auf Antrag stellt das Standesamt eine mehrsprachige internationale Heiratsurkunde aus. Sie erspart im Ausland die beglaubigte Übersetzung und ist überall dort sinnvoll, wo ihr die Ehe außerhalb Österreichs nachweisen müsst.

Gleich mitbestellen

Wenn absehbar ist, dass ihr die Urkunde im Ausland braucht - bei einer Bank, einem Arbeitgeber, einer Versicherung oder für einen Aufenthaltstitel -, beantragt die internationale Ausfertigung gleich mit. Ein zweiter Weg zum Standesamt kostet erneut Gebühr und Zeit.

Ehen vor dem 1. August 1938

Für Eheschließungen vor diesem Stichtag ist nicht das Standesamt zuständig, sondern - je nach Ort der Eheschließung - ein Pfarramt der jeweiligen Konfession, die Israelitische Kultusgemeinde oder die Bezirksverwaltungsbehörde.

Der Grund ist historisch: Erst mit dem Personenstandsgesetz von 1938 ging die Beurkundung von den Religionsgemeinschaften auf den Staat über. Für Paare, die heute heiraten, ist das nur relevant, wenn sie Urkunden von Großeltern oder Urgroßeltern brauchen.

Wie viele Ausfertigungen ihr braucht

Es gibt keine Regel, aber eine Erfahrung: Mehr als eine. Manche Stellen geben die Urkunde nach Einsicht zurück, andere behalten eine Kopie, wieder andere bestehen auf dem Original. Wer eine Namensänderung durchzieht, legt sie bei der Passbehörde, der Führerscheinstelle, der Bank, der Versicherung und dem Arbeitgeber vor.

Weil die Antragsgebühr bei persönlicher Vorsprache entfällt und nur die 13,10 Euro je Urkunde anfallen, ist es günstiger, gleich zwei oder drei Exemplare mitzunehmen, als später ein zweites Mal hinzugehen. Fragt beim Trauungstermin, wie viele ihr auf Anhieb bekommen könnt.

Häufige Fragen

Was kostet eine Heiratsurkunde in Österreich?
Die Urkunde selbst kostet 11 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe, zusammen 13,10 Euro. Entscheidend ist die Antragsform: Ein mündlicher Antrag ist gebührenfrei, ein schriftlicher kostet zusätzlich 21 Euro. Wer persönlich hingeht, spart also mehr, als die Urkunde kostet.
Wo bekommt man eine Heiratsurkunde?
Bei jedem Standesamt der Gemeinde, in Statutarstädten beim Standesamt des Magistrats - in Wien bei der MA 63. Ihr seid nicht an das Standesamt gebunden, das euch getraut hat. Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde in der Regel sofort ausgestellt.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort. Bei schriftlichem Antrag kommt die Bearbeitungszeit des Standesamts dazu, und die Zusendung verursacht weitere Kosten.
Was ist eine internationale Heiratsurkunde?
Eine mehrsprachige Ausfertigung, die auf Antrag ausgestellt wird. Sie erspart im Ausland die beglaubigte Übersetzung und ist immer dann sinnvoll, wenn ihr die Urkunde außerhalb Österreichs vorlegen müsst - etwa bei einer Namensänderung im Ausland oder bei ausländischen Behörden und Versicherungen.
Wer darf eine Heiratsurkunde beantragen?
Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, Personen, deren Personenstand davon betroffen ist, und Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen. Wer nicht selbst in der Urkunde steht, muss dieses Interesse belegen.